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Arbeitszimmer

Stand Artikel: Mai 2022

Dieser Stolperstein betrifft nur die Eigentümer selbstgenutzter Wohnungen oder Häuser. Wer in einer Mietswohnung ein betrieblich genutztes Arbeitszimmer hat ist hiervon nicht betroffen. Wer jedoch in seiner Eigentumswohnung oder seinem Haus ein Arbeitszimmer hat sollte hier unbedingt weiter lesen.

Folgende Größenordnungen sollte euer Arbeitszimmer auf keinen Fall überschreiten:

  1. 20% Gesamtwert der Gesamtimmobilie oder
  2. 20.500 Euro gemeiner Wert

Ab Überschreiten eines dieser Parameter wird aus dem Arbeitszimmer Betriebsvermögen.

Das Problem liegt darin, dass diese 20.500 Euro aus b.) ein sehr alter Wert sind, der bei den heutigen Immobilienpreisen sehr schnell erreicht wird. So ist ein 10qm großes Arbeitszimmer bereits ab einem Quadratmeterpreis von 2.050 Euro (gemeiner Wert, nicht Kaufpreis) als Betriebsvermögen zu qualifizieren. Ein Preis der mittlerweile in fast jeder mittelgroßen Stadt erreicht wird.

Die Folgen sind, dass der Wertzuwachs bei Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit, oder bei Verkauf der Wohnung/ des Hauses versteuert werden muss. Unabhängig von der normalerweise privat geltenden 10-Jahre-Haltefrist für Immobilien um diese steuerfrei verkaufen zu können.

Beispiel:

Die Autorin Maria hat sich im Jahr 2005 eine 100qm große Eigentumswohnung für 100.000,- Euro gekauft. Ihr Arbeitszimmer ist 10qm groß. Maria hat keine Lust mehr auf Stadtleben und verkauft in 2022 ihre Wohnung für 600.000,- Euro und kauft sich für den selben Preis ein Haus an der Ostsee.

Da das Arbeitszimmer einen Wert von 60.000,- Euro (10% von 600.000,- Euro) hat und somit mehr als 20.500 Euro wert ist handelt es sich bei dem Arbeitszimmer um Betriebsvermögen. Bei Verkauf muss Maria nun 39.500,- Euro (60.000,- minus 20.500,- Euro Einlagewert) versteuern. Bei einem Steuersatz von 40% muss sie also nun 15.800,- Euro Steuern zahlen.

Mit diesem Hintergrund empfehlen wir einen weiteren Blog-Eintrag von uns: kostengünstiger Arbeitsplatz.

Noch einmal die Erinnerung: Dieser Artikel soll nur sensibilisieren und keine Steuerberatung darstellen. Solltet ihr euch in diesem Artikel wiederfinden, so sucht den Kontakt zu eurem Steuerberater. Wenn ihr noch keinen Steuerberater habt, dann schreibt uns eine E-Mail und wir stellen Kontakt zu einem Steuerberater her.